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Kontrollmaßnahmen in entgrenzten Arbeitsmärkten

Projektleitung:

Drittmittelgeber:

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (Seed Money-Förderung 2019)

Projektbeschreibung:

In Wohlfahrtsstaaten bestehen nationale rechtliche Bestimmungen, die alle Beschäftigten unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus vor Unfall, gesundheitlichen Gefährdungen und ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen schützen sollen. Tatsächlich gibt es erhebliche Verletzungen dieser Bestimmungen. Besonders betroffen sind Bereiche, in denen die organisierte Arbeitnehmervertretung schwach oder nicht existent ist, insbesondere in der grenzüberschreitenden Beschäftigung. Hier sind Arbeitsmarktkontrollen eine notwendige Maßnahme, um die Einhaltung von Regeln durchzusetzen. Das berichtete Ausmaß an Rechtsverletzungen verweist allerdings darauf, dass der Wirkungsgrad begrenzt ist.

Die Frage der effektiveren Gestaltung der Arbeitsmarktkontrolle über Grenzen hinweg wird inzwischen breiter diskutiert. Es fehlt jedoch eine ganzheitliche Analyse der drei Mechanismen der Durchsetzung von Arbeitsmarktstandards: Schwarzarbeitskontrollen überprüfen und sanktionieren Regelverstöße. Die Arbeitsschutzaufsicht unterstützt Arbeitgeber bei der Einhaltung von Vorschriften. Beratungsstellen informieren Beschäftigte über Rechte und Pflichten. In dem Projekt werden diese bisher isoliert betrachteten Ansätze zusammenhängend untersucht. Von besonderem Interesse sind die Effekte der innereuropäischen „offenen“ Binnengrenzen auf die Bemühungen zur Durchsetzung von Arbeitsmarktstandards in grenzüberschreitender Beschäftigung. Das Forschungsprojekt leistet damit einen Beitrag zur grenztheoretischen Analyse der europäischen Binnengrenzen.

Zuordnung des Projekts zu den Gegenstandsbereichen:

Grenze
Migration